15 % des Neuwertes decken den Schaden vielfach nicht ab
Volkswagen verhandelt nicht lange und bietet jedem anspruchsberechtigten Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage 15 % des Kaufpreises an - unabhängig von der Laufleistung und auch unabhängig vom Zustand des Autos. Relevent sind nur die Daten, die bei der Anmeldung im Klageregister angebeben werden mussten. Rechtsanwältin Nicole Bauer, Kooperationsanwältin der IG Dieselskandal: "Unter Umständen ist aber für Sie viel mehr drin, wenn Sie das Angebot ausschlagen und auf vollen Schadensersatz klagen!"
Kontakt zu uns
Rechtsanwältin Nicole Bauer ist seit 2016 im Dieselskandal engagierte Juristin mit viel Erfahrung insbesondere zum "Fall EA189". Frau Bauer ist Kooperationsanwältin der IG Dieselskandal und in dieser Gruppe verantwortlich für die Postleitzahlbereich "0" und "1". Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular mindestens mit Name und email-Adresse aus. Rechtsanwältin Bauer meldet sich zeitnah bei Ihnen
Kontaktdaten
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Nicole Bauer
Rechtsanwältin
Schmöllnsche Vorstadt 13
04600 Altenburg -
n.bauer@kanzlei-brbd.de
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03447 589123
Der Vergleich bietet Anspruchsberechtigten 15 % des Kaufpreises, das Auto können Sie behalten. Wir empfehlen, dises Angebot nur anzunehmen, wenn besondere Umstände eine individuelle Klage aussichtslos erscheinen lassen. Ansonsten kommen Sie mit einer eigenen Schadensersatzklage immer besser weg, zumal Ihnen der juristische Weg die Sorge um das Auto abnimmt, Das sollte VW nämlich zurücknehmen. Diesel werden immer schwerer zu verkaufen und sind vielfach von Fahrverboten bedroht.Warum sollte das Ihre Sorge sein?
Auch wenn VW Ihnen keine Entschädigung zahlen will, weil Sie nach dem 1. Januar 2016 gekauft haben, setzen wir Ihre Rechte durch.
Der Zeitplan
Sie haben Zugangsdaten für das Online-Portal "mein-vw-vergleich.de"? Dann können Sie auf dieser Seite das Angebot annehmen. Wenn Sie uns beauftragen, das Angebot zu prüfen, rechnen wir unsere Leistungen mit Volkswagen ab - Ihnen entstehen keine Kosten. Wenn wir Ihnen empfehlen, gegen VW zu klagen, prüfen wir zuerst Ihre Rechtschutzversicherung oder Möglichkeiten der Prozesskostenfinanzierung.
Wer klagt?
Ob Sie klagen sollten oder nicht hängt von vielen Dingen ab, u.a. von der Laufleistung oder ob VW Ihnen überhaupt ein Angebot macht. Teure und gepflegte Autos mit niedrigem Kilometerstand passen besser zur Individualklage, weil der wirtschaftliche Schaden höher als 15 % ist. Im Mai entscheide der BGH zum Nutzungsersatz - entscheidet das Gericht verbraucherfreundlich, haben Sie Anspruch auf den vollen Kaufpreis.
Sie haben nach dem 1. Januar 2016 gekauft? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Wirtschaftlich gedacht
Schnelles Geld auf die Hand hat einen gewissen Reiz - vor allem angesichts der anzunehmenden Verfahrensdauer einer Individualklage. Wir gehen davon aus, dass die Folgeverfahren nach der Musterfeststellungklage schnell abgearbeitet werden.Ob Sie das Angebot annnehmen oder nicht hängt von vieloen Faktoren ab, die wir gerne mit Ihnen besprechen.
Risiko der Individualklage
Gibt es nicht - die Verfahren sind quasi nicht zu verlieren. Zumindest bei den Anspruchberechtigten hat Volkswagen ja schon 15 % angeboten. Wir gehen davon aus, dass sich der Volkswagen-Konzern auch in weiterführenden Klagen vergleichsbereit zeigt und das Angebot aufstocken wird.
Machen Sie's spannend
Jede Vergleichsannahme spart der Volkswagen AG Geld. Machen Sie dem Konzern einen Strich durch die Rechnung und zeigen Sie der Verbraucherzentrale, dass Sie den Vergleich in dieser Form für wenig verbraucherfreundlich halten und Sie sich eigentlich etwas mehr versprochen hätten.
Nicht Anspruchsberechtigt
Wer nicht in Deutschland wohnt, angeblich nicht Eigentümer ist oder das Auto nach dem 1. Januar 2016 gekauft hat, der ist nach gemeinsamer Auffassung von Verbraucherzentrale und VW-Konzern nicht anspruchsberechtigt. Auch wer vor 2016 geleast hat und das Auto dann gekauft hat, soll leer ausgehen. Lassen Sie sich das nicht gefallen und klagen Sie innerhalb der Verjährungsfrist.
Rechtsschutzversichert?
Wer nicht anspruchsberechtig ist oder wer die Annahme des Vergleiches verweigert, der kann bis Oktober 2020 noch persönlich Klage einreichen und vollen Schadensersatz fordern. Dazu sollte eine Rechtsschutzversicherung vorliegen oder eine Prozesskostenfinanzierung geprüft werden. Bitte sprechen Sie uns darauf an..